Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung (§ 217 StGB idF vom 03.12.2015) mit dem GG unvereinbar und nichtig – Verletzung ua des existenziell bedeutsamen Rechts auf selbstbestimmtes Sterben als Aspekt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) – Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung dient legitimen Zielen des Gemeinwohls – Freiheitseinschränkung jedoch nicht angemessen
Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung (§ 217 StGB idF vom 03.12.2015) mit dem GG unvereinbar und nichtig – Verletzung ua des existenziell bedeutsamen Rechts auf selbstbestimmtes Sterben als Aspekt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) – Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung dient legitimen Zielen des Gemeinwohls – Freiheitseinschränkung jedoch nicht angemessen
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Fachgerichtliche Versagung eines Duldungsanspruchs bzgl des Mitführens eines Blindenführhundes verletzt Diskriminierungsverbot (Art 3 Abs 3 S 2 GG) – Verkennung der Ausstrahlungswirkung der Grundrechte, insb des mit Art 3 Abs 3 S 2 GG verbundenen Paradigmenwechsels, sowie des Rechts auf persönliche Mobilität (Art 20 der UN-Behindertenrechtskonvention ) in das Zivilrecht