Zur Grundrechtsbindung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen in Privatrechtsform, die von der öffentlichen Hand beherrscht werden – Gewährleistung der Versammlungsfreiheit nicht nur im öffentlichen Straßenraum, sondern auch an Orten allgemeinen kommunikativen Verkehrs – hier: Versammlungs- und Meinungskundgabeverbot auf Flughafengelände verletzt Versammlungs- und Meinungsfreiheit – abweichende Meinung: nicht hinreichend tragfähige Begründung der unmittelbaren Grundrechtsbindung; extensive Ausdehnung des Schutzbereichs der Versammlungsfreiheit; unzureichende Gewichtung der Spezifika eines Großflughafens für die Veranstaltung von Versammlungen
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Abweisung einer verwaltungsgerichtlichen Fortsetzungsfeststellungsklage wegen versammlungsrechtlicher Auflagen – hier: Verbot jeglicher Musikdarbietungen bei Versammlung