Zu den Typusmerkmalen einer Verbrauchsteuer iSd Art 106 Abs 1 Nr 2 GG sowie zur Reichweite des “Steuererfindungsrechts” des Bundes – Kernbrennstoffsteuer keine Verbrauchsteuer, Kernbrennstoffsteuergesetz (juris: KernbrStG) daher mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes mit Art 105 Abs 2 GG iVm Art 106 Abs 1 Nr 2 GG unvereinbar und nichtig – Sondervotum zur Begründung: weitergehendes Steuererfindungsrecht des Bundes, jedoch nur mit (hier fehlender) Zustimmung des Bundesrates