Markenbeschwerdeverfahren – “Deutschlands schönste Seiten” – beschreibender Begriffsinhalt für Verlagserzeugnisse und Dienstleistungen der Klasse 41 – Übung der Kennzeichnungsgestaltung bei Verlagsprodukten für Publikationen, Druckerzeugnisse und damit verbundene Dienstleistungen begründet keine Unterscheidungskraft – Unterscheidungskraft muss markenrechtlichen Voraussetzungen entsprechen – Unterscheidungskraft darf nicht den geringeren Anforderungen an Werktitel folgen
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG an die Interessenabwägung bei der Entscheidung über die Aussetzung von gesetzlich angeordnetem Sofortvollzug im Verwaltungsprozess – hier: Abschaltung der Rufnummer eines Auskunftsdienstes wegen rechtswidriger Nutzung – Versagung von Eilrechtsschutz verletzt betroffenes Unternehmen nicht in Grundrechten aus Art 12 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 3 GG
Wettbewerbsverstoß: Ankündigung und Zusendung unbestellter Ware als unzulässige geschäftliche Handlungen; Haftung des Unternehmers bei Täuschung über das Vorliegen einer Bestellung durch Akquisiteur – Auftragsbestätigung
Wettbewerbsverstoß bei der Bewerbung einer Verkaufsförderungsmaßnahme: Notwendige Angaben zu den Bedingungen der Inanspruchnahme eines “Wertgutscheins” – Treppenlift
Markenbeschwerdeverfahren – “YOUNGStyle (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)” – zu den Anforderungen an die Unterscheidungskraft: markenrechtliche Voraussetzungen und geringere Anforderungen an Werktitel – erlangter Markenschutz von kaum oder nicht unterscheidungskräftigen Werktiteln rechtfertigt keine Annahme, dass sich bei Verlagsprodukten eine entsprechende Übung herausgebildet hätte, dass als Produktbezeichnung zusammengesetzte Zeichen mit inhaltsbezogenem Wortbestandteil in Verbindung mit einfacher graphischer Gestaltung einen betrieblichen Herkunftshinweis darstellen – keine Unterscheidungskraft