Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 3 Abs 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot durch unvertretbare Teilabweisung einer Schadensersatzklage – Gleichlauf materieller und immaterieller Schäden bei Feststellungsklage bzgl künftiger Schäden vorliegend nicht nachvollziehbar