Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) nicht hinreichend substantiiert gerügt, wenn anwaltlicher Hinweis auf Kostenrisiko des Mandanten gem § 8a Abs 4 S 1 BerHG (juris: BeratHiG) nicht dargelegt wurde – gerichtliches Hinweis- und Anhörungsschreiben im Vorfeld der Entscheidung über Beratungshilfe kein Akt der öffentlichen Gewalt iSd § 90 Abs 1 BVerfGG