Markenbeschwerdeverfahren – “EAST TOWN DRAGONS Schwerin (Wort-Bild-Marke)/EAST TOWN DRAGONS Schwerin” – zur Unzulässigkeit des Widerrufs – erforderliche Angaben zur Identifizierung des Widersprechenden und des Widerspruchszeichens fehlen – Unklarheit, auf welche Kennzeichenart sich der Widerspruchs stützt – Benutzungskennzeichen oder geschäftliche Bezeichnung – zur Kostenauferlegung
Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit: Anwendbarkeit des Vereinsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs; privatrechtliche Natur des Mitgliedschaftsverhältnisses zwischen Arbeitgebern und Verein; Recht eines Mitglieds auf Einsicht in die Mitgliederliste