Bindung des Insolvenzverwalters: Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwischen dem Schuldner und einem Grundpfandgläubiger getroffene vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung
Haftung des Gläubigers nach Aufhebung des vorläufig vollstreckbaren Urteils: Leistung des Schuldners nach Stellung der Sicherheit durch den Gläubiger – Steroidbeladene Körner