Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik an der LMU außerhalb der Kapazität, hilfsweise innerhalb der Kapazität, Wintersemester 2019/20, Anwendung des Parameters 15,5 v.H., Berücksichtigung der außeruniversitären Krankenanstalten, Keine Pflicht der Universität zur Einbindung weiterer außeruniversitärer Krankenanstalten
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik an der LMU außerhalb der Kapazität, Wintersemester 2019/20, Anwendung des Parameters 15,5 v.H., Berücksichtigung der außeruniversitären Krankenanstalten, Keine Pflicht der Universität zur Einbindung weiterer außeruniversitärer Krankenanstalten
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik an der LMU außerhalb der Kapazität, hilfsweise in einem niedrigeren Fachsemester, hilfsweise innerhalb der festgesetzten Kapazität, Wintersemester 2019/20, Anwendung des Parameters 15, 5 v.H., Berücksichtigung der außeruniversitären Krankenanstalten, Keine Pflicht der Universität zur Einbindung weiterer außeruniversitärer Krankenanstalten
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik an der LMU außerhalb der Kapazität, hilfsweise in einem niedrigeren Fachsemester, Wintersemester 2019/20, Anwendung des Parameters 15, 5 v.H., Berücksichtigung der außeruniversitären Krankenanstalten, Keine Pflicht der Universität zur Einbindung weiterer außeruniversitärer Krankenanstalten
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik an der LMU außerhalb der Kapazität, hilfsweise in einem niedrigeren Fachsemester, hilfsweise innerhalb der festgesetzten Kapazität, Wintersemester 2019/20, Anwendung des Parameters 15,5 v.H., Berücksichtigung der außeruniversitären Krankenanstalten, Keine Pflicht der Universität zur Einbindung weiterer außeruniversitärer Krankenanstalten
Stattgebender Kammerbeschluss: Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags (§ 172 StPO) verletzt bei nicht nachvollziehbarer Nichtberücksichtigung wesentlicher Aspekte der verfügbaren Beweismittel das Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) – hier: Aufgabenverteilung zwischen HNO-Arzt und Anästhesist zu postoperativer Überwachung bei praxisambulanter Operation – Gegenstandswertfestsetzung