Markenbeschwerdeverfahren – Umschreibung – zur Unterbrechung durch Insolvenzverfahren – Anwendbarkeit der Vorschriften der ZPO für das Umschreibungsverfahren vor dem DPMA – Aufnahme des Beschwerdeverfahrens durch Beschwerdeeinlegung der Antragstellerin – Entscheidungsreife – wirksame Übertragung der Marke – Vermögen der Markeninhaberin war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht mit einem Verfügungsverbot oder Zustimmungsvorbehalt belegt
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Verklammerung zweier Übergabeverträge zu einer Einheit – Bindung des BFH an die Tatsachenwürdigung durch das FG
Private Krankenversicherung: Versagung des Versicherungsschutzes für eine im Ausland vorgenommene, dort erlaubte, in Deutschland aber verbotene Behandlung