Überprüfbarkeit der Verfolgungsermächtigung gemäß § 129b Abs. 1 S. 3 StGB durch das Tatgericht; kein Verfahrenshindernis durch behauptete Rechtsverstöße des ausländischen Staates, dessen politische Ordnung die Angeklagten stürzen wollen
Konkurrenzen: Tateinheit bei Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat