(Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung – Bindung der Kassenärztlichen Vereinigung an das Ergebnis einer der Krankenkasse in eigener Zuständigkeit obliegenden Abrechnungsprüfung – Gegenstand der von den Krankenkassen durchzuführenden Abrechnungsprüfung – Anwendbarkeit der bundesmantelvertraglich vereinbarten Bagatellgrenzen bei der Richtigstellung fehlerhafter Mehrfachabrechnungen – Befugnis der gemeinsamen Selbstverwaltung zur vertraglichen Normierung einer Bagatellgrenze nach dem Inkrafttreten des § 106a SGB 5)