(Unternehmereigenschaft einer Bruchteilsgemeinschaft – Keine Mitunternehmerschaft im Umsatzsteuerrecht – Klagebefugnis – Prozesskostenhilfe – Teilweise Ablehnung i.S. des § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO bei AdV gegen Sicherheitsleistung)
Nichtannahmebeschluss: Verweigerung der Zulassung eines besonders qualifizierten Kardiologen zur Abrechnung kernspintomographischer Untersuchungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung wegen fehlender Voraussetzungen gem § 4 Abs 1 der Kernspintomographie-Vereinbarung nicht zu beanstanden – zudem vertretbares Absehen von EuGH-Vorlage (Art 234 Abs 3 EG) bei Unvollständigkeit der Rspr – Kernspintomographie-Vereinbarung verletzt nicht gemeinschaftsrechtliches Kartellverbot