Patentbeschwerdeverfahren – „Verfahren, Computer, Computerprogramm und computerlesbares Medium betreffend die Prüfung von Datensätzen für Zahnersatzteile“ – zur Patentfähigkeit – umformulierte Aufgabe stellt keine technische Lösung für ein technisches Problem dar – zur Zulässigkeit der Beschwerde – Gesamtrechtsnachfolgerin steht Beschwerderecht zu
Verfahren auf Kindesunterhalt: Versäumnisbeschluss des Beschwerdegerichts im schriftlichen Verfahren; Zumutbarkeit einer Nebentätigkeit des Unterhaltsschuldners zur Deckung des Mindestunterhalts