Ablehnung der Auslagenerstattung im Parteiverbotsverfahren – einstweilige Anordnungen innerhalb des Hauptsacheverfahrens (hier: Regelungen zum Verfahren und zu dessen Durchführung) lösen keine Kostenfolgen aus
Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer – Prüfung des Verfahrensablaufs bei besonderer Eilbedürftigkeit des Verfahrens – Beurteilung der richterlichen Handlungen – Zeitlicher Vorlauf bei Anberaumung eines Erörterungstermins