Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch überlange Dauer eines erstinstanzlichen sozialgerichtlichen Verfahrens bzgl Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts – hier: erstinstanzliche Verfahrensdauer von über vier Jahren, keine Förderung des Verfahren seit nahezu drei Jahren – Mangels Rechtsgrundlage jedoch keine Zuerkennung einer Ausgleichszahlung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Sozialgerichtliches Verfahren – Kostenentscheidung gem § 193 im Abs 1 SGG im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren – Erledigung des Rechtsstreites in der Hauptsache durch zwischenzeitliche Klagerücknahme während des Beschwerdeverfahrens – Unzulässigkeit des Antrags auf Entscheidung auch über die Kosten des Klage- und Berufungsverfahrens
(Wiederbestellung eines Steuerberaters keine Ermessensentscheidung – Verpflichtung einer Behörde zum Erlass eines Verwaltungsakts durch das Gericht – § 100 Abs. 3 FGO ist auf Verpflichtungsklagen nicht anwendbar)