Erledigung eines Organstreitverfahrens sowie eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens bzgl des Zustimmungsgesetzes zum Vertrag vom 29.10.2004 über eine Verfassung für Europa – Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren – Gegenstandswertfestsetzung im Hauptsachverfahren über die Verfassungsbeschwerde auf 200.000 Euro, im diesbezüglichen eA-Verfahren auf 20.000 Euro
Zur Auslegung von § 53 VwGO; Bestimmung des zuständigen Gerichts; örtliche Zuständigkeit; Zuständigkeit im Hinblick auf eine notwendige Streitgenossenschaft
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sicherstellung der Fristwahrung bei Notierung mehrerer Rechtsmittelfristen in mehreren Verfahren für dieselbe Partei
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Untätigkeit eines Gerichts in einem Zivilverfahren – hier: Anspruch auf Ersatz des Erwerbsschadens bei erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für Betroffenen