erledigendes Ereignis bei Aufhebung eines Dublin-Bescheids nach Ablauf der Überstellungsfrist mit Aufhebung des Bescheides hat sich Beklagte nicht freiwillig in die Rolle der Unterlegenen begeben, Kostentragung durch den Kläger
Gerichtsbescheid, Dublin-Verfahren, iranische Staatsangehörigkeit, Abschiebungsanordnung nach Italien, Bezugnahme auf Bundesamtsbescheid sowie auf Beschluss im Sofortverfahren, kein neues relevantes Vorbringen, unkommentierte Vorlage von Dokumenten auf Farsi, Hinweis des Gerichts auf Deutsch als Gerichtssprache