Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zur Pflicht der Behörden und Gerichte, die Entwicklung im Zielland einer prospektiven Abschiebung zu beobachten, relevante neuere Erkenntnismittel zu berücksichtigen und über eine Abschiebung nur auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse zu entscheiden – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilprozess – Anhörungsrüge zur Rechtswegerschöpfung gem § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG nicht geboten, wenn Gehörsverletzung bereits im fachgerichtlichen Rechtsmittelverfahren gerügt und mit der Verfassungsbeschwerde kein neuer Gehörsverstoß geltend gemacht wird