Nichtannahmebeschluss: Vergeblicher Versuch der Einreichung einer Verfassungsbeschwerde über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bzw Verwendung einer unrichtigen Faxnummer begründen keine unverschuldete Fristversäumnis iSd § 93 Abs 2 BVerfGG
Markenbeschwerdeverfahren – Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren – zu Doppelvertretungskosten im Markenbeschwerdeverfahren – Sonderkonstellation: Vergleich vor dem BPatG erledigt neben dem Löschungsverfahren wegen Nichtigkeit auch den zwischen den Beteiligten geführten Verletzungsstreit – Abstimmung zwischen Patent- und Rechtsanwalt ist erforderlich – Mitwirkung des Rechtsanwalts am Vergleichsabschluss wurde glaubhaft gemacht – Erstattungsfähigkeit der Doppelvertretungskosten