Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der mehrfach angefallenen anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die einheitliche Verfahrensgebühr bei objektiver Klagehäufung
(Anwendbarkeit des § 21 Abs 1 S 1 GKG auf die für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren entstandenen Gerichtsgebühren – Beruhen von Kosten auf einer fehlerhaften Sachbehandlung)