Insolvenzverfahren: Ausschluss einer Verfahrenskostenstundung bei hohen Verbindlichkeiten des Schuldners aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beim Ansatz von Verfahrenskosten im Strafprozess – hier: Grundrechtsverletzung durch Auferlegung von Verfahrenskosten iHv ca 30.000 Euro nach Verhängung einer Geldauflage iHv 23.400 Euro – Gegenstandswertfestsetzung