Rüge von Verfahrensfehlern: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentscheidung – Unterlassene Beeidigung von Zeugen – Verstoß gegen den gesetzlichen Richter – Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten Sitten
(Veräußerungsrente oder Unterhaltsleistungen i.S.d. § 12 Nr. 2 EStG – Vertragsauslegung – schlüssige Darlegung einer Divergenzrüge – Rüge eines Verstoßes gegen den Inhalt der Akten )