Strafverfahren wegen Betruges: Erfordernis der wirksamen Anklageerhebung und des wirksamen Eröffnungsbeschlusses; Feststellung eines dem Verfall entgegenstehenden Anspruchs
(Verfallsanordnung: Ermessensentscheidung bei Vorhandensein von Vermögenswerten bis zur Höhe des verfallbaren Betrages; gesamtschuldnerische Haftung von Mitangeklagten und Berücksichtigung steuerlicher Belastungen)