Nichtannahmebeschluss: Einzelfallbezogen abwägende Subsumtionsentscheidung kann auch im PKH-Verfahren getroffen werden, soweit generelle Maßstäbe geklärt sind – keine Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) – hier: zivilrechtliches Unterlassungsbegehren bzgl identifizierender Presseberichterstattung
Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Informationsinteressen bei Löschungsbegehren bzgl Verdachtsberichterstattung in Online-Pressearchiven
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung im schriftlichen Verfahren gem § 495a S 1 ZPO unter Übergehung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gem § 495a S 2 ZPO