Nichtannahmebeschluss: Versammlungsrechtliche Auflage muss verhältnismäßig, insb angemessen sein – Veranstalter muss auf Unzumutbarkeit der Auflagenerfüllung hinweisen, wenn dies nicht ohne weiteres erkennbar ist – hier: Auflage über Anzahl der aufzubringenden Ordner in Relation zu erwarteter Teilnehmerzahl
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch verfehlte strafgerichtliche Einordnung einer Äußerung als Tatsache anstatt als Werturteil – hier: Grundrechtsverletzung durch Strafurteil wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) bei Bezeichnung eines Polizeibeamten als „Spanner“ – Gegenstandswertfestsetzung
Beschränkung der Berufsfreiheit von Wohnungsvermittlern durch Bestellerprinzip (§ 2 Abs 1a WoVermRG nF) verfassungsrechtlich unbedenklich – Eingriff in Berufsfreiheit durch legitimes Ziel des Verbraucherschutzes sozialstaatlich gerechtfertigt und mangels milderer, gleich wirksamer Mittel erforderlich – Interessenausgleich angemessen – ebenfalls keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Textformerfordernis für Wohnungsvermittlungsverträge
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Einstufung einer Äußerung als Schmähkritik nur unter strengen Voraussetzungen – hier: Verletzung der Meinungsfreiheit bei strafrechtlicher Sanktionierung ausfallender Äußerungen eines Strafverteidigers über eine Staatsanwältin als Beleidigung trotz möglichen Sachbezugs
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) sowie des Grundrechts auf Freiheit der Person (Art 2 Abs 2 S 2 GG) durch gerichtliche Verweigerung einer Geldentschädigung wegen insgesamt unrechtmäßiger polizeilicher Ingewahrsamnahme – hier: unzureichende Berücksichtigung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung selber – verfehlte Annahme anderweitiger Genugtuung – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Kapazitätsrecht einer Hochschule und vorläufige Zulassung Studierender zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen Eilentscheidung bei Möglichkeit und Zumutbarkeit der Durchführung des Hauptsacheverfahrens (hier: beides bejaht) – zum Sachentscheidungsinteresse der Hochschule auch nach Studienabschluss der vorläufig zugelassenen Studierenden
Verletzung des Willkürverbots durch Ablehnung von Prozesskostenhilfe im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehefrau ohne verständliche Prüfung eines Prozesskostenvorschussanspruchs
Nichtannahmebeschluss: Maßnahmen von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU sind keine Akte deutscher öffentlicher Gewalt iSv Art 93 Abs 1 Nr 4a GG, § 90 Abs 1 BVerfGG und daher nicht unmittelbarer Beschwerdegegenstand im Verfassungsbeschwerdeverfahren