Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung verletzt Art 13 Abs 1, Abs 2 GG, wenn Tatverdacht lediglich auf bloßen Vermutungen oder vagen Anhaltspunkten beruht – hier: unrechtmäßige Durchsuchung bei Prokuristen eines Unternehmens wegen Verdachts der Bestechung von Amtsträgern durch Firmenangehörige
Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 13 EnWG 2005 idF vom 20.12.2012 nicht hinreichend substantiiert – gegenwärtige und unmittelbare Betroffenheit des beschwerdeführenden Energieanlagenbetreibers nicht hinreichend dargelegt
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Fortdauer der Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz (juris: ThUG) bei unzureichender fachgerichtlicher Verhältnismäßigkeitsprüfung – Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz zwischenzeitlicher Freilassung – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die arbeitsgerichtliche Feststellung der Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Koalitionsfreiheit (Art 9 Abs 3 GG) durch Kontakt- und Unterstützungsverbot des Verteidigungsministeriums – betroffener Verein nicht in koalitionsspezifischer Betätigungsfreiheit beeinträchtigt
Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Beiziehung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten zu Kartelldelikten in einem Zivilverfahren gem § 273 Abs 2 Nr 2 ZPO, §§ 474, 477 Abs 4 S 1 StPO – Anwendung des „Doppeltürmodells“ (BVerfGE 130, 151) – § 299 Abs 1 ZPO lässt Raum für gerichtliche Abwägung über Einsichtgewährung in Beiakten
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Gebots bestmöglicher Sachaufklärung durch Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§§ 63, 67d StGB) ohne Einholung eines externen Sachverständigengutachtens – Grundrechte des Untergebrachten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG verletzt