Selbstablehnung eines Richters im Verfahren „Kopftuchverbot im Schulgesetz Nordrhein-Westfalen“ – Kein Ausschluss vom Richteramt gem § 18 Abs 1 BVerfGG bei passiver Zitierung im Ausgangsverfahren sowie bei Mitwirkung als Hochschullehrer in Gesetzgebungsverfahren – jedoch Besorgnis der Befangenheit gem § 19 Abs 1 BVerfGG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Aussetzung der Zwangsräumung eines Wohnhauses wegen Suizidgefahr des Räumungsschuldners – Versagung von Vollstreckungsschutz verletzt Art 2 Abs 2 S 1 GG – unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung – teilweise Nichtannahme wegen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Aussetzung der Zwangsräumung einer Mietwohnung wegen damit verbundener Lebensgefahr für 98-jährige Mieterin – Versagung von Vollstreckungsschutz verletzt Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) – teilweise Nichtannahme wegen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Fortdauer langdauernder Unterbringung in der Sicherungsverwahrung – Unzureichende Begründung der fachgerichtlichen Fortdauerentscheidungen – mangelnde Konkretisierung der Kriminalprognose – Unterlassen der Prüfung milderer Mittel, etwas von Führungsaufsicht oder Weisungen
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH und Entscheidung einer ungeklärten, schwierigen Rechtsfrage im PKH-Verfahren verletzt Betroffenen in Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG) – hier: Überprüfbarkeit der Behandlung einer an den Deutschen Bundestag gerichteten Petition als „öffentliche Petition“
Nichtannahmebeschluss: Mangels besonders schweren Nachteils nicht zur Entscheidung anzunehmende Verfassungsbeschwerde, mit der die Regelung der Beweislast hinsichtlich des Zugangs von an die Strafvollzugsbehörde gerichteten Schriftsätze von Strafgefangenen gerügt wird
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Akkreditierung von Medienvertretern in einem Strafverfahren – Überwiegender Nachteil bei Entzug der 49 bereits zugeteilten Presseplätze und Neuvergabe dieser Plätze