Nichtannahmebeschluss: Zur Frage einer staatlichen Schadensersatz- und Entschädigungspflicht wegen der Tötung oder Verletzung von Zivilpersonen bei einem gegen die Föderative Republik Jugoslawien am 30.05.1999 geführten NATO-Luftangriff – Verfassungsbeschwerden teils wegen Verfristung und nicht hinreichender Substantiierung unzulässig, teils unbegründet
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überlange Dauer eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens (hier: ca 20 Jahre) verletzt Betroffenen in Anspruch auf effektiven Rechtsschutz – mehrmalige Aussetzung des Ausgangsverfahrens gem § 148 ZPO jeweils ermessensfehlerhaft – Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses trotz Abschluss des Ausgangsverfahrens – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Gewährleistung des gesetzlichen Richters und des Rechtsschutzanspruch an Revisionszulassung im Zivilprozess – hier: keine grundsätzliche Bedeutung der Sache bei Anwendung anerkannter Rechtssätze auf konkreten Einzelfall – daher keine Revisionszulassung geboten – jedoch Bedenken gegen konkrete Anwendung der etablierten Maßstäbe des BGH in angegriffener Entscheidung
Nichtannahmebeschluss: Bankenhaftung wegen Anlageberatung bzgl des Erwerbs von „Lehman-Zertifikate“ – hier: keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters oder des allgemeinen Gleichheitssatzes – keine Verletzung der Vorlagepflicht des Art 267 Abs 3 AEUV oder der Verpflichtung zur richtlinienkonformen Auslegung des nationalen Rechts bei zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt noch laufender Umsetzungsfrist
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzulässigkeit des Antrags auf Erlass einer eA bei fehlendem sachlichem Zusammenhang zu angekündigter Verfassungsbeschwerde – zudem offensichtliche Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde bei mangelnder Benennung eines angreifbaren Hoheitsakts
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer gegen verwaltungsgerichtliche Eilentscheidungen gerichteten Verfassungsbeschwerde bei Zumutbarkeit der Beschreitung des Hauptsacherechtswegs – hier: Aufnahme des Betriebs einer privaten Berufsschule vor Erteilung der erforderlichen Genehmigung
Nichtannahmebeschluss: Rüge einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage gem Art 267 Abs 3 AEUV unzureichend substantiiert – Auslegung des § 24 MarkenG verletzt mangels Umsetzungsspielraums des nationalen Gesetzgebers im Hinblick auf Art 7 EGRL 95/2008 keine Grundrechte des GG