Beschwerdekammerbeschluss: Zu den Anforderungen an die Begründung einer Verzögerungsbeschwerde (§ 97b Abs 2 S 2 BVerfGG) – Vortrag zur Unangemessenheit der Verfahrensdauer und ggf zu seit Einlegung der Verzögerungsrüge eingetretenen verfahrenserheblichen Umständen erforderlich – hier: Unzulässigkeit der Verzögerungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung – Schadensersatzanspruch und Karenzentschädigung eines Arbeitnehmers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an Abwägung der Interessen des Mieters und des Wohnungseigentümer bzgl der Installation einer Parabolantenne – hier: unzureichende fachgerichtliche Gewichtung des spezifischen Informationsinteresses türkischer Staatsangehöriger turkmenischer Abstammung – Gegenstandswertfestsetzung auf 25.000 Euro
Nichtannahmebeschluss: Gesundheitsfürsorge im Strafvollzug – hier: Annahme der Verfassungsbeschwerde bzgl Krankheitsbehandlung eines Strafgefangenen nicht geboten (§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG), wenn der Betroffene die zwischenzeitlich angebotene Durchführung der Behandlung grundlos verweigert
Nichtannahmebeschluss: Wegen Nichteinhaltung der Frist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG unzulässige Verfassungsbeschwerde – Rechtsirrtum als Grund für Fristversäumung bei der Beurteilung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelmäßig unbeachtlich
Nichtannahmebeschluss: Zum Umfang der Beschwerdebefugnis des Insolvenzverwalters sowie zum Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses nach Erledigung – hier: Insolvenz eines Medizinischen Versorgungszentrums und Entziehung der Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung – Insolvenzverwalter bzgl höchstpersönlicher Rechtspositionen (hier: Kassenzulassung) nicht beschwerdebefugt – Wegfall des Rechtsschutzinteresse bzgl Kassenzulassung aufgrund Betriebseinstellung
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Prozesskostenhilfe trotz hinreichender Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung verletzt Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) – hier zudem fehlende Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung trotz hoher Gutachterkosten, die jedoch durch gerichtlichen Beweisbeschluss verursacht worden waren
Nichtannahmebeschluss: Zum Erfordernis der fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde sowie zu den Anforderungen an den Wiedereinsetzungsantrag iSd § 93 Abs 2 BVerfGG – hier: Fehlen des Verschuldens iSd § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG nicht hinreichend dargelegt – Gewährung von Wiedereinsetzung kann bei Substantiierungsmangel der Beschwerdeschrift offen bleiben