Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch überhöhte Anforderungen an Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – hier: Rechtsbehelf gegen ohne Rechtsbehelfsbelehrung ergangenen Widerruf einer Gnadenentscheidung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG sowie von Art 3 Abs 1 GG (Willkürverbot) – erhebliche Erhöhung der Sicherheitsleistung ohne Vorliegen neu hervorgetretener Umstände sowie unter Missachtung der wirtschaftlichen Situation des Angeklagten
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an hinreichende Substantiierung einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde – hier: Einschränkung der Förderung von Photovoltaikanlagen gem § 66 Abs 18a S 2 EEG 2009 idF vom 17.08.2012 – unzureichende Darlegung des einfachrechtlichen Hintergrundes sowie der eigenen unmittelbaren Betroffenheit – Relevanz der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens für Bildung schutzwürdigen Vertrauens
Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bei Falschangaben über entscheidungserhebliche Umstände (hier: Datum der Bekanntgabe der angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidung) – Unzulässigkeit mangels hinreichender Darlegung der Fristwahrung (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten des Beschwerdeführers
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG bei Nichtberücksichtigung von Parteivortrag bzgl wesentlicher Tatsachen – hier: Versteigerung aufgrund Gesamtausgebots ohne entsprechende Verzichtserklärung des Schuldners (§ 63 Abs 4 ZVG) – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Bevollmächtigung sowie mangels hinreichender Substantiierung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Nichtannahmebeschluss: Zulässigkeitsanforderungen an Verfassungsbeschwerde wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung im Strafprozess – Subsidiaritätsgrundsatz fordert Erhebung der Verfahrensrüge bzgl einer vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingetretenen Verfahrensverzögerung – zudem unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess – unzureichende Berücksichtigung von Parteivortrag bzgl des Versands und des Zugangs einer E-Mail – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Anforderungen an Darlegung eines schweren, irreparablen Nachteils bzgl fachgerichtlicher Entscheidungen in vermögensrechtlichen Streitigkeiten – hier: Verpflichtung einer Aktiengesellschaft zur Leistung einer baren Zuzahlung bzgl im Streubesitz befindlicher Aktien – Hoher Aufwand für eventuelle Rückforderung der Zuzahlung kein erheblicher Nachteil