Nichtannahmebeschluss: Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs verletzt keine Grundrechte – Eingriff in Informationsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 Halbs 2 GG) gerechtfertigt – Verhältnismäßigkeit des Eingriffs – Gleichheitssatz nicht verletzt
Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung und Rücknahme der Verfassungsbeschwerde – Wegfall der Beschwer wg Versagung von Verfahrenskostenhilfe für Vaterschaftsfeststellung nach Änderung der Rechtsansicht des Fachgerichts – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Abermalige Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Teilnahme an einem Vaterschaftstest mittels Mundschleimhautabstrich – Überwiegen der Nachteile (Störung bzw Zerstörung der sozial-familiären Beziehung) bei Durchführung dieser Untersuchungen und späterem Erfolg der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache
Nichtannahmebeschluss: Überlange Dauer eines erstinstanzlichen sozialgerichtlichen Verfahrens bei gerichtlicher Untätigkeit über 30 Monate – knappe personelle Ausstattung des Gerichts unerheblich – jedoch keine Wiederholungsgefahr wegen zwischenzeitlich geschaffener Rechtsbehelfe (§§ 202 S 2 SGG, 198 ff GVG – Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren)
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer gegen kommunalwahlrechtliche Entscheidungen gerichteten Verfassungsbeschwerde – zweistufiges landesrechtliches Wahlprüfungsverfahren (hier: §§ 39 ff KomWG NW 1998) als vorrangige Rechtsschutzmöglichkeit – zudem Unzulässigkeit mangels eines als verletzt rügefähigen Grundrechts unzulässig – keine unmittelbare Anwendung der Wahlrechtsgrundsätze § 38 GG auf Kommunalwahlen – normunmittelbare Verfassungsbeschwerde ebenfalls unzulässig
Nichtannahmebeschluss: Zum Anwendungsbereich des § 1 Abs 2 S 1 DDR-EErfG – Versagung einer Entschädigung gem DDR-EErfG für Enteignungen gem § 4 der „Konzernverordnung“ (juris: KonÜbfV BE) verletzt weder Eigentumsgarantie noch Gleichheitssatz
Stattgebender Kammerbeschluss: Offensichtlich unhaltbare Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs verletzt Art 101 Abs 1 S 2 GG – hier: Ankündigung einer Strafanzeige gegen eine Prozesspartei begründet bei offensichtlich unzureichender Begründung Besorgnis der Befangenheit des Zivilrichters