Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG durch unzureichend begründete gerichtliche Entscheidungen über Fortdauer von „Einlieferungshaft“ – Abwägung zwischen Strafanspruch und Freiheitsgrundrecht in angegriffener Entscheidung nicht erkennbar – Berücksichtigung der Dauer der zu erwartenden Freiheitsentziehung bei länger andauernder U-Haft – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Nichtannahmebeschluss: Mangels Beschwer bzw mangels Rechtswegerschöpfung offensichtlich unzulässige Verfassungsbeschwerden – fehlende Begründung einer Entscheidung über Richterablehnungsgesuch begründet keine Beschwer – Unzumutbarkeit der Rechtswegerschöpfung nicht dargelegt – Missbräuchlichkeit bei offensichtlicher Unzulässigkeit sowie eA-Antrag ohne Dringlichkeit – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1500 Euro
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess – hier: nicht nachvollziehbare Anwendung von § 522 Abs 2 ZPO idF vom 05.12.2005 trotz Abweichung des erkennenden Gerichts von obergerichtlicher Rspr – Zeitnahe Bewirkung der Zustellung gem § 167 ZPO bei vom Gericht zu verantwortender Verzögerung der Zustellung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Rüge einer unangemessenen Verfahrensdauer mangels Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Klage auf angemessene Entschädigung gem §§ 198, 201 GVG – Zur Möglichkeit des nachträglichen Entfallens der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde (hier: aufgrund Inkrafttretens des ÜberlVfRSchG) – Mangels grundsätzlicher Bedeutung der im Ausgangsverfahren aufgeworfenen Rechtsfragen keine Verletzung des Justizgewährungsanspruchs durch Nichtzulassung der Revision