Arbeitsrecht

Nichtannahmebeschluss: Zeitratierliche Berechnung einer Betriebsrente (§§ 7 Abs 2 S 3, S 4 iVm § 2 Abs 1 S 1 BetrAVG) als gerechtfertigte mittelbare Altersdiskriminierung – keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Absehen des BAG von EuGH-Vorlage gem Art 267 Abs 3 AEUV

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Arbeitsrecht

Nichtannahmebeschluss: Voraussetzungen einer baren Zuzahlung zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses gem § 15 UmwG 1995 – fachgerichtliche Kontrolle des ausgehandelten Umtauschverhältnisses nicht lediglich auf ordnungsgemäßen Verhandlungsprozess beschränkt

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Familienrecht

Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch überlanges Zivilverfahren – Unzureichende gerichtliche Verfahrensförderung im Hinblick auf die Erstellung eines Sachverständigengutachtens – Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses für Verfassungsbeschwerde nach Beendigung des Ausgangsverfahrens

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Kosten- und Gebührenrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: § 31 Abs 3 GKG 2004 verfassungskonform auszulegen – Keine Inanspruchnahme des obsiegenden Zweitschuldners bzgl Verfahrenskosten nach Widerruf der PKH-Gewährung für Entscheidungsschuldner gem § 124 Nr 2 ZPO (Verletzung von Mitwirkungspflichten) – Verletzung der Rechtsschutzgarantie bei Überbürdung von durch Gegenpartei verursachten, jedoch wegen PKH-Gewährung nicht durch Vorschuss gedeckten Verfahrenskosten – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

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Arbeitsrecht

Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Entscheidung der Zivilgerichte über die Erhebung eines angebotenen Beweises – hier: Sachverständigenbeweis bzgl der Unzumutbarkeit aus Gesundheitsgründen, weiterhin als Handelsvertreter tätig zu sein – keine Grundrechtsverletzung durch Absehen von Beweiserhebung

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Arbeitsrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH unter Entscheidung einer bislang höchstrichterlich ungeklärten, umstrittenen Rechtsfrage im PKH-Verfahren verletzt Betroffenen in Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) – hier: Rechtsschutzinteresse an rückwirkender Erteilung eines Aufenthaltstitels – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

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