Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung des Vertrauensschutzgrundsatzes bei der Ablösung eines Strafgefangenen von unbefristet zugewiesener Hilfstätigkeit – Versagung von Eilrechtsschutz gem §§ 114 Abs 2 S 2 StVollzG, 123 Abs 1 VwGO statt Anwendung von § 114 Abs 2 S 1 StVollzG verletzt Art 19 Abs 4 GG (effektiver Rechtsschutz) – Zudem Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Überspannung der Zulässigkeitsanforderungen gem § 116 StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren – Befugnis des Fachgerichts zu Ermittlungen im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung sowie zur Beseitigung von Substantiierungsmängeln – hier: Bitte um Entbindung behandelnder Ärzte von der Schweigepflicht – keine Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von Prozesskostenhilfe für sozialgerichtliches Berufungsverfahren
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Vermutung des Zugangs eines Verwaltungsakts gem § 122 Abs 2 AO 1977 – Voraussetzungen für Grundsatzzulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung im finanzgerichtlichen Verfahren
Nichtannahmebeschluss: Versagung der Aussetzung einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung – Anforderungen an richterliche Sachaufklärung – Vorschriften zur Sicherungsverwahrung auch bei Verletzung des Abstandsgebots nach Maßgabe des Senatsurteils vom 04.05.2011 (BVerfGE 128, 326) befristet weiter anwendbar – hier: Abweichen des Fachgerichts von Sachverständigengutachten verletzt keine Grundrechte des Untergebrachten – weiterer Vollzug der Unterbringung verhältnismäßig
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB – Anforderungen für Entscheidung auf Grundlage der übergangsweise fortgeltenden Vorschriften nicht gewahrt – kein Wegfall des Rechtsschutzinteresses durch zwischenzeitliche fachgerichtliche Entscheidung bei erheblichem Grundrechtseingriff
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen von Parteivorbringen in Zivilprozess – hier: Berücksichtigung von Einwendungen des Beklagten gegen Zahlungsanspruch auf Zahnarzthonorar – uneinheitliche obergerichtliche Rspr – besonderes Gewicht der Grundrechtsverletzung bei bewusstem Übergehen entscheidungserheblichen Parteivortrags
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB – Anforderungen für Entscheidung auf Grundlage der übergangsweise fortgeltenden Vorschriften nicht gewahrt – kein Wegfall des Rechtsschutzinteresses durch zwischenzeitliche fachgerichtliche Entscheidung bei erheblichem Grundrechtseingriff