Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung verletzt bei fehlender Verhältnismäßigkeit Grundrecht des Betroffenen aus Art 13 Abs 1, Abs 2 GG – hier: Durchsuchung bei Kampfsporttrainer wegen Verdachts eines waffenrechtlichen Deliktes – mangelnde Beschwerdebefugnis hinsichtlich Durchsuchung von Vereinsräumen
Nichtannahmebeschluss: Regelung zu sog. Partner- oder Vätermonaten nach § 4 Abs 3 S 1 BEEG durch Art 3 Abs 2 GG gerechtfertigt – Eignung der Regelung zur Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau
Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung ohne zureichenden Tatverdacht verletzt Art 13 Abs 1, Abs 2 GG – hier: Wohnungsdurchsuchung zur Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Unterhaltsschuldner während laufendem familiengerichtlichen Verfahren
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch unvertretbare Anwendung des Verfahrensrechts im Zwangsversteigerungsverfahren – Zur Notwendigkeit eines gerichtlichen Hinweises auf Erfordernis der Forderungsanmeldung nach § 9 Nr 2 ZVG, wenn nicht bereits im Zuschlagsversagungsantrag eine konkludente Anmeldung gesehen wird
Ablehnung eines offensichtlich aussichtslosen Wiedereinsetzungsantrags: Unverschuldete Fristversäumnis iSd § 93 Abs 2 BVerfGG nicht glaubhaft gemacht – Widerspruch zwischen angeblicher Einzelweisung und Vermerk des Vorabversandes per Telefax „ohne Anlagen“ – Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten iHv 1000 Euro
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Briefgeheimnisses (Art 10 Abs 1 GG) zu Lasten eines Strafgefangenen durch unzulässige Kontrolle von Verteidigerpost – Grundrechtseingreifender Charakter einer behördlichen Maßnahme entfällt aufgrund einer Einwilligung des Betroffenen nur bei freier Erteilung dieser Einwilligung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG durch Wohnungsdurchsuchung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen eines waffenrechtlichen Delikts – unzureichende Darlegungen zum subjektiven Tatbestand – Aufhebung des Nichtannahmebeschlusses in vorliegendem Verfahren vom 07.04.2011 aufgrund erfolgreicher Gegenvorstellung