Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überlange Verfahrensdauer in sozialgerichtlicher Berufungsinstanz verletzt Betroffene in Grundrecht aus Art 19 Abs 4 S 1 GG – Strengere Pflicht zur Verfahrensförderung mit zunehmender Dauer des Gesamtverfahrens
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rundfunkfreiheit durch Anordnung der Durchsuchung von Geschäftsräumen eines Radiosenders im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ohne hinreichende Abwägung des betroffenen Grundrechts – Fehlen der nach § 97 Abs 5 S 2 Halbs 2 StPO gebotenen gesonderten Subsidiaritätsprüfung – mangelnde Berücksichtigung der Schwere einer die gesamten Redaktionsräume umfassenden Durchsuchung im Rahmen der Angemessenheitsprüfung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rundfunkfreiheit durch Art und Weise der Durchsuchung von Geschäftsräumen eines Radiosenders im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens – unzureichende Abwägung des erheblich beeinträchtigten Grundrechts gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse bei geringer Schwere der aufzuklärenden Tat – Grundflächenskizzen und Ablichtung der Redaktionsräume für Durchsuchungszweck nicht relevant
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch Auferlegung eines Bußgeldes wegen fahrlässiger Teilnahme an einer unerlaubten Ansammlung gemäß § 113 OWiG
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer eA, mit der die Bayerische Landeszentrale für neue Medien verpflichtet werden sollte, die Ausstrahlung von Kampfsportsendungen vorläufig zu gestatten
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 12 Abs 1 GG durch Erteilung eines berufsgerichtlichen Verweises wegen der Teilnahme eines Zahnarztes an einem dem Preisvergleich dienenden Internetportal
Stattgebender Kammerbeschluss: Unverhältnismäßigkeit eines im Rahmen von Führungsaufsicht gem § 68b Abs 1 Nr 4 StGB für fünf Jahre auferlegten Verbotes der Publikation nationalsozialistischen und rechtsextremistischen Gedankenguts – Verletzung der Meinungsfreiheit des Betroffenen – Zudem Unbestimmtheit des Verbots und mangelnde Abwägung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro