Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Wissenschaftsfreiheit an Gestaltung des Habilitationsverfahrens – hier: Verletzung der Grundrechte eines Ausländers aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 5 Abs 3 S 1 GG durch Ablehnung seines Habilitationsantrags – zudem Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch überlange Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Berufungszulassungsverfahrens (hier: vier Jahre) – teilweise Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung
Nichtannahmebeschluss: Mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässige gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerde – zur Auslagenerstattung nach § 34a Abs 3 BVerfGG bei Erledigung einer Verfassungsbeschwerde wegen zwischenzeitlicher Aufhebung der angegriffenen Norm
Nichtannahmebeschluss: Rückführung der Steuerentlastung für Pflanzenöl-Kraftstoffe verletzt betroffene Unternehmen nicht in Grundrechten – keine Abweichung von in BVerfGK 11, 445 ff bzgl Biodieselherstellen formulierten Wertungen – insbesondere keine Verletzung grundrechtlich geschützten Vertrauens
Nichtannahmebeschluss: Mangels Erschöpfung des Rechtswegs unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtumsetzung des Beschlusses einer Strafvollstreckungskammer – Antrag auf Vollstreckung analog §§ 170, 172 VwGO mangels Erfolgsaussichten nicht geboten, jedoch Vornahmeantrag gem § 113 StVollzG zur Rechtswegerschöpfung erforderlich
Nichtannahmebeschluss: Berücksichtigung der Überschreitung von Arzneimittelfestpreisen bei der Ausschreibung von Rabattverträgen gem § 130a Abs 8 SGB 5 verletzt an Ausschreibung teilnehmendes pharmazeutisches Unternehmen nicht in Grundrechten – bereits kein Eingriff in Berufsfreiheit – mangels Willkür zudem keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Rückwirkende Neuregelung der Kraftfahrzeugbesteuerung von Wohnmobilen verfassungsrechtlich unbedenklich – Rückwirkungsverbot nur für belastende Regelungen – kein schutzwürdiges Vertrauen in Fortbestand der bisherigen Besteuerung
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer normunmittelbaren Verfassungsbeschwerde bei mangelnder Beschwerdebefugnis – Belastung mit Erbschaftssteuer betrifft Erblasser nicht selbst – zudem keine Beeinträchtigung der Testierfreiheit
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Heranziehung von glaubensverschiedenen Ehegatten zur Kirchensteuer oder zum besonderen Kirchengeld