Ablehnung des Erlasses einer eA: Zulässigkeit eines strikten Rauchverbots in Gaststätten gem dem bayerischen „Gesetz zum Schutz der Gesundheit“ (Gesundheitsschutzgesetz – juris: GesSchG BY 2010) – hier: Rauchverbot auch für sog Shisha-Bars
Stattgebender Kammerbeschluss: Abdrängende Sonderzuweisung des § 19 Abs 3 GefAbwG ND 1998 entbindet Verwaltungsgerichte im Verfahren über Heranziehung zu Kosten einer polizeilichen Maßnahme nicht von Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme – hier: polizeiliche Ingewahrsamnahme – Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Verweigerung einer Inzidentprüfung sowie durch Nichtzulassung der Berufung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Nichtannahmebeschluss: Keine unzulässige richterliche Rechtsfortbildung durch Zubilligung einer Entschädigung in analoger Anwendung von § 87 Abs 2 Nr 2 BBergG – hier: Verlegung einer Telekommunkationsleitung bei Ausweitung eines Tagebergbaugebietes – Zur Frage, ob einem Telekommunikationsleitungsrecht Eigentumsschutz nach Art 14 GG zukommt
Nichtannahmebeschluss: Auch wenn Einkünfte und Bezüge eines Kindes den Jahresgrenzbetrag gem § 32 Abs 4 S 2 EStG lediglich geringfügig überschreiten, gebietet weder Art 6 Abs 1 GG noch Art 3 Abs 1 GG die Gewährung von Kindergeld – mehrfache Freistellung des Existenzminimums nicht geboten – Ausgestaltung des Jahresgrenzbetrags als Freigrenze zulässig
Nichtannahmebeschluss: Zur Vereinbarkeit der Kürzung von Versorgungsbezügen bei (unfreiwilliger) vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gem § 14 Abs 3 S 1 Nr 3 BeamtVG mit Art 33 Abs 5 GG
Nichtannahmebeschluss: Art 3 Abs 1 GG gebietet keine Anwendung der Abgeordnetenpauschale des Art 3 Nr 12 EStG auf Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit – fehlendes Rechtsschutzinteresse bzgl der Höhe der Abgeordnetenpauschale
Nichtannahmebeschluss: Vorrangige Gefahrenabwehr gegenüber Störern vor der Inanspruchnahme des Bedrohten auch bei Gefährdung von Häftlingen durch Dritte – Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber der Geltendmachung der Grundrechtsverletzung vor den Fachgerichten – hier: Auferlegung von Beschränkungen gegenüber einem Untersuchungshäftling gem § 13 StPOEG iVm § 119 Abs 2 StPO aF bei Bedrohung durch Mitgefangene