Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Überspannung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung – hier: schwierige Rechtsfragen im Rahmen eines Zivilverfahrens unter Berücksichtigung von fremden Recht (hier: iranischen Recht) – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses – hier: Ausstehen einer erstinstanzlichen Entscheidung nach über 15 Jahren – unzureichende Überwachung der Erstellung von Sachverständigengutachten, Bewilligung bzw Duldung von Fristüberschreitungen
Hinreichende Bestimmtheit des Tatbestandes der Untreue gem § 266 StGB – Ausräumung von Unklarheiten über den Anwendungsbereich konzeptionell weit und unscharf gefasster Straftatbestände durch konkretisierende und präzisierende Auslegung als Aufgabe der Rspr – insb zu den Tatbestandsmerkmalen der Pflichtwidrigkeit (Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht) sowie des Nachteilseintritts – Nachteil als eigenständiges Tatbestandsmerkmal, Erforderlichkeit der konkreten Schadensermittlung auch im Falle eines „Gefährdungsschadens“
Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung nach Erledigterklärung im Verfassungsbeschwerdeverfahren – Aussichtslosigkeit des fachgerichtlich verfolgten Begehrens nach höchstrichterlicher Klärung in anderem Verfahren
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG bei Wohnungsdurchsuchung ohne hinreichenden Tatverdacht – iÜ Unzulässigkeit mangels Rechtswegerschöpfung und unzureichender Substantiierung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende gerichtliche Überprüfung der polizeilichen Eilkompetenz zur Anordnung einer Blutentnahme – Unzulässigkeit bzgl der Rüge der Entziehung der Fahrerlaubnis und Beschlagnahme des Führerscheins, Unbegründetheit bzgl Wohnungsdurchsuchung
Erlass einer eA, die Vollziehung einer Festsetzung von Zwangsmitteln im Zwangsvollstreckungsverfahren auf Herausgabe von Schriftstücken sowie auf Auskunftserteilung einstweilen auszusetzen – mögliche Verletzung von Art 2 Abs 1 GG durch Erzwingung der Auskunft eines bestimmten Inhalts durch Zwangsmittel statt einer wahrheitsgemäßen Auskunft durch eidesstattliche Versicherung