Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG (allgemeine Handlungsfreiheit, Bindung an Recht und Gesetz) durch nicht nachvollziehbare Auslegung des Art 75 Abs 2 S 2 BayBG (juris: BG BY 2008) hinsichtlich eines Tätowierungsverbots für Polizeivollzugsbeamte in Bayern
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gg Zwangsräumung trotz ärztlich bescheinigter Anhaltspunkte für eine mögliche Suizidgefahr – Verfassungsrechtliche Bedenken wg fachgerichtlicher Annahme, die Gefahr würde sich nicht realisieren – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wg Begründungsmangels mit Blick auf die bereits vollzogene Räumung
Nichtannahme einer wegen Substantiierungsmängeln unzulässigen Verfassungsbeschwerde – keine Auslagenerstattung bei anfänglicher Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde
Verkürzung des Genesenenstatus, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis auch im Falle einer bundesgesetzlichen Regelung bejaht, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 VwGO besteht zwischen der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde als Normanwenderin und dem Normadressaten, bisherige verfassungsrechtliche Bedenken durch Einführung von § 22a IfSG ausgeräumt, kein Fall des Rückwirkungsverbots