Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweigerung von Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren (§ 78 FGO) – Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Rügeverzichts bei verweigerter Akteneinsicht – im Übrigen Unzulässigkeit mangels Fristwahrung, hinreichender Substantiierung bzw wegen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die Übertragung von außerhalb des Kernbereichs des originär übertragenen Faches liegenden Lehrverpflichtungen – zur Lehrfreiheit eines Fachhochschulprofessors
Nichtannahmebeschluss: Zur Auslegung von Art 12 Abs 1 des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen (juris: KiEntfÜbk Haag) – hier: keine Verletzung von Art 2 Abs 1 GG oder Art 20 Abs 3 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch sofort vollziehbaren Widerruf einer ärztlichen Approbation sowie der Aufforderung zur Inverwahrungsgabe der Approbationsurkunde – Keine Rechtfertigung der sofortigen Vollziehbarkeit allein aufgrund der Rechtmäßigkeit der Grundverfügung
Nichtannahmebeschluss: Eigentumsschutz eines Minderheitsaktionärs mit Sperrminorität – hier: unzureichender Vortrag möglicher Nachteile – Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Rüge vor den Fachgerichten
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Darlegung des Nutzens eines sozialgerichtlichen Klageverfahrens im Hinblick auf § 330 Abs 1 SGB 3 – insb keine Darlegung, dass die Rspr zu § 330 Abs 1 Alt 2 SGB 3 auf einen Fall des § 330 Abs 1 Alt 1 SGB 3 übertragbar sei
Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl der Gewährungen von Leistungen nach SGB 2 als Zuschuss – Anrechnung von Leistungen aus einer privaten Krankenversicherung als Einkommen
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der aus dem Rechtsstaatsprinzip des GG bzw aus Art 6 Abs 2 MRK folgenden Unschuldsvermutung bei Verwertung von vor dem Tatzeitraum liegendem Verhalten des Täters im Strafurteil