Klimaschutz als intertemporaler Freiheitsschutz – Vorkehrungen zur Abmilderung hoher Emissionsminderungslasten grundrechtlich zur Freiheitssicherung über Zeit und Generationen hinweg geboten, jedoch unzureichend – Minderung der Treibhausgasemissionen gem § 3 Abs 1 S 2, § 4 Abs 1 S 3 Bundes-Klimaschutzgesetz (juris: KSG) daher partiell mit GG unvereinbar – Pflicht des Gesetzgebers zur Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume ab 2031, Frist bis 31.12.2022
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgleichheit im verwaltungsgerichtlichen PKH-Verfahren – Grundrechtsverletzung naheliegend – allerdings unzureichende Darlegungen zum Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf dem Grundrechtsverstoß