Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde in einer strafprozessualen Wiederaufnahmesache wegen Subsidiarität sowie mangels hinreichender Substantiierung unzulässig
Nichtannahme einer mangels hinreichender Darlegungen zur Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92, 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) – Zu den Darlegungsanforderungen hinsichtlich der Wahrung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG bzgl strafgerichtlicher Entscheidungen, die gem § 145a StPO zugestellt bzw formlos mitgeteilt wurden