Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes an fachgerichtliche Entscheidungen über die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts als Teil des elterlichen Sorgerechts – hier: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung unzulässig – jedoch „gewisse Zweifel“ an angegriffenen Entscheidungen, insb hinsichtlich der Eignung der Sorgerechtsmaßnahme
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Begründungsobliegenheit kindschaftsrechtlicher letztinstanzlicher Entscheidungen – hier: Verletzung des Elternrechts des Vaters mehrerer in einem Sorgerechtsverfahren betroffener Kinder durch fachgerichtliche Auflagen (ua Verpflichtung zur psychiatrischen Behandlung und ggf ärztlichen Behandlung eines der Kinder) ohne weitere Begründung unter Verweis auf § 38 Abs 4 Nr 2 FamFG
Nichtannahme einer unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde – Mitwirkung an Entscheidungen über frühere Verfassungsbeschwerden desselben Beschwerdeführers begründet offensichtlich keine Besorgnis der Befangenheit – erneute Androhung einer Missbrauchsgebühr