Erfolgloser Eilantrag gegen Untersagung des Gastronomiebetriebs zwecks Covid-19-Eindämmung gem § 13 der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV; juris: CoronaVV BY 9) sowie der Schließung von Freizeiteinrichtungen gem §§ 5, 11, 23 CoronaVV BY 9 – Eilantrag bzgl Kinos und Freizeiteinrichtungen mangels Rechtswegerschöpfung bereits teilweise unzulässig – Folgenabwägung hinsichtlich der Untersagung des Gastronomiebetriebs
Erweiterte Datennutzung („Data-mining“) nach dem Antiterrordateigesetz teilweise verfassungswidrig – Fehlen hinreichend qualifizierter Eingriffsschwellen in § 6a Abs 2 ATDG verstößt gegen Übermaßverbot – Rechtssatzverfassungsbeschwerde insoweit teilweise begründet