Nicht hinreichend substantiierte Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Entscheidung, mit der ein Antrag des Beschwerdeführers gemäß § 172 StPO als unzulässig verworfen wurde
Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bayerischen Verfassungsgerichtshof wegen vorheriger Tätigkeit als Strafverteidiger des Prozessbevollmächtigten
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen (Wissenschaftsfreiheit, Art 5 Abs 3 S 1 GG; Grundsatz der Bestenauslese, Art 33 Abs 2 GG) an die Besetzung der Leitung einer staatlichen Hochschule – hier: Verfassungsbeschwerden gegen die Besetzung des Posten des Vizepräsidenten einer staatlichen Hochschule (Duale Hochschule Baden-Württemberg) teils bereits unzulässig, iÜ unbegründet