Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Entschädigungsanspruch wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen – hier: Verletzung der Menschenwürde durch Unterbringung in einem 5,3qm großen Einzelhaftraum ohne abgetrennte Toilette bei Einschlusszeiten zwischen 15 und 21 Stunden täglich – Verschulden der Amtswalter bei Überschreitung einer landesverfassungsgerichtlich gesetzten zweiwöchigen Übergangsfrist
Nichtannahmebeschluss: Höchstaltersgrenze für Wählbarkeit zu hauptberuflichen kommunalen Ämtern (hier: Altersgrenze für hauptberufliche erste Bürgermeister und Landräte von 65 bzw 67 Jahren gem Art 39 Abs 2 S 2 KomWG BY 2006 idF vom 16.02.2012) – Verfassungsbeschwerde teils unzulässig, teils unbegründet – beschäftigungspolitische Belange als legitimes Ziel iSd Art 6 Abs 1 EGRL 78/2000
(Keine Verkürzung der Sechs-Monats-Frist des § 198 Abs. 5 Satz 1 GVG – Fristbeginn – Verfassungsmäßigkeit der Fristenregelung – Abgrenzung zu § 198 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 GVG – Prüfung des Vorliegens einer unangemessenen Verzögerung nur bei Zulässigkeit der Entschädigungsklage)