Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche – Ablehnung von PKH mangels Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung
Nichtannahme einer unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung – Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des VerfGH München zur Unzulässigkeit des Volksbegehrens “#6 Jahre Mietenstopp” (16.07.2020, Vf. 32-IX-20) unbegründet – keine Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) oder des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG)