Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts über einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs. 1 und 2 StPO
Versagung von PKH für beabsichtigte Verfassungsbeschwerde mangels Darlegung der Erforderlichkeit – zudem fehlende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung
Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung – hier: Aufhebung der angegriffenen Entscheidung durch Landesverfassungsgericht – Tenorbegründung